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Leistungs- und Lohneinschätzung

Wir beraten Sie zu Fragen rund um Leistung und Lohn. Wie hoch muss oder soll der Lohn bei Mitarbeitenden mit angepasster Leistung oder mit IV-Rente sein und was muss dabei beachtet werden?

Grundsätzlich gilt: Der Lohn muss fair sein und der Leistung entsprechen. Personen mit Handicap sollen fair gemäss ihrer Ausbildung und Erfahrung eingestuft werden.

Reduzierte Leistungsfähigkeit
Ist die Leistungsfähigkeit des Mitarbeitenden aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung reduziert, so kann die Fachperson von Profil Arbeitgeber und Mitarbeitende unterstützen, diese realistisch einzuschätzen.

Lohn
Wenn der Lohn, aufgrund eingeschränkter Leistungsfähigkeit tiefer als der GAV-Mindestlohn ist, muss eine Bewilligung zur Unterschreitung des Mindestlohnes bei der paritätischen Kommission eingeholt werden.

IV-Rente und Versicherungen
Bezieht die Mitarbeitende eine Rente, muss unbedingt gemeinsam mit einer Fachperson von Profil geklärt werden, wie hoch der Einstiegslohn sein darf. Dies ist zum Schutz des Mitarbeitenden mit IV-Rente. Die Lohnhöhe beeinflusst nämlich die Rentenberechnung.

Kontaktieren Sie uns für weitere Fragen. Die Fachpersonen von Profil verfügen über viel Wissen und Erfahrung. Wir haben diverse Instrumente und Hilfsmittel entwickelt um Arbeitgeber zielgerichtet zu unterstützen.

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