Tipps
Tipps ausserhalb der Arbeit
Ob Sie schon Arbeit gefunden haben oder nicht - hier finden Sie Tipps, die Ihnen im Alltag weiterhelfen können.
Unterstützung
Es kann je nach Person sehr wichtig sein, auch ausserhalb der Arbeit Unterstützung zu haben. Gerade wenn Sie einen Wiedereinstieg oder Jobwechsel planen. Hier sind einige Wege, wie Sie diese bekommen können:
Unterstützung in der Therapie
Falls Sie in Therapie sind, sollten Sie das Thema Arbeit unbedingt ansprechen, um die zusätzliche Unterstützung Ihres Therapeuten oder Ihrer Therapeutin zu bekommen. Sie können herausfinden, welche Situationen im Arbeitsalltag für Sie herausfordernd werden könnten und Sie können lernen, mit konkreten Problemen und Konflikten bei der Arbeit umzugehen.
Sie können gemeinsam eruieren, ob Sie sich am Arbeitsplatz outen sollen. Was sollten Sie über Ihre Krankheit sagen und was nicht? Wie sagen Sie es am besten, so dass es für Sie stimmt? Welche Arbeitsplatzanpassungen würden Ihnen die Arbeit erleichtern? Welche Medikamente sind in Ihrer Situation sinnvoll und können sich die Nebenwirkungen (z.B. Müdigkeit) auf die Arbeit auswirken? Wie merken Sie frühzeitig, wenn Sie sich überfordern? Wie erkennen Sie einen drohenden Rückfall, und wie können Sie ihn verhindern? Diese Fragen und noch viele mehr können Sie in der Therapie klären.
Ausserdem könnte es entlastend sein, wenn Ihr Therapeut oder Ihre Ärztin mit Ihrem Arbeitgeber spricht. Vielleicht hilft Ihrem Arbeitgeber ein Gespräch mit einer Fachperson dabei, Ihre Einschränkungen besser zu verstehen. Dazu müssen Sie ihrem Therapeuten oder Ihrer Ärztin die Erlaubnis erteilen, mit dem Arbeitgeber zu sprechen.
Was kann ich selbst tun, damit es mir gut geht?
Es ist schon ein riesiger Schritt Mut zu fassen und sich (wieder) etwas zu zutrauen. Akzeptanz ist ebenfalls wichtig, seien Sie nicht so streng mit sich selbst. Man darf auch mal scheitern und Fehler machen. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Freunden oder tauschen Sie sich in Selbsthilfegruppen und Foren aus. Gefühle zulassen tut gut. Um Hilfe bitten und diese annehmen ist ein bedeutender Schritt. Gerne steht Ihnen auch die Stiftung Profil zur Seite. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Anlaufstellen
- Mein Platz – Vielfältige Tages-, Wohn- und Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderung
- Wie geht’s dir? – Unterstützungsangebote und konkrete Tipps
- Die Dargebotene Hand – anonym, kompetent und immer für Sie da
- Pro Mente Sana – Psychische Gesundheit fördern
Foren
Tipps für die Jobsuche
Hier finden Sie nützliche Tipps auf der Suche nach Arbeit.
Rechtliche Fragen
Hier finden Sie Rat rund um rechtliche Fragen zu folgenden Themen:
Existenzsicherung während der Eingliederung
Es gibt viele Möglichkeiten für eine Existenzsicherung während der Eingliederung. Diese sind aber von Person zu Person unterschiedlich, da jede Situation anders ist.
Wenn Sie krankgeschrieben sind, aber noch über einen Arbeitsplatz verfügen, erhalten Sie ein Krankentaggeld. Das beträgt normalerweise 80% des versicherten Dienstes, allerdings können sie es nur für höchstens zwei Jahre erhalten, je nach Situation auch kürzer.
Die IV kann Ihnen während der Eingliederung ein Taggeld auszahlen. Das Taggeld beträgt 80% des Erwerbseinkommens Ihrer letzten beruflichen Tätigkeit.
Bei Massnahmen zur Eingliederung aus Rente wird statt einem Taggeld weiter die IV-Rente ausgezahlt.
Haben Sie Ihre Stelle verloren und die Krankentaggeldversicherung ist bereits eingestellt worden? Sie haben eine Restarbeitsfähigkeit von mindestens 20%, aber erhalten noch keine IV-Leistungen? Dann sollten Sie sich bei der Arbeitslosenversicherung anmelden.
Die Kosten für Eingliederungsmassnahmen werden nur in bestimmten Fällen übernommen, falls Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung oder der Sozialhilfe beziehen. Ihre unterstützende Institution muss dafür einen Antrag stellen.
Entlassung
Während einer Krankschreibung kann Ihnen durch Sperrfristen nicht gekündigt werden. Die Regelungen richten sich nach Ihrem Arbeitsvertrag. Gemäss OR sind Sie mindestens wie folgt geschützt: Nach Ablauf der Probezeit während einem Monat im ersten Dienstjahr. Zwei Monate während dem zweiten bis neunten Dienstjahr und anschliessend während drei Monaten jeweils auf Ende eines Monats. Eine Kündigung ist nur ausserhalb einer Sperrfrist möglich.
Behinderungsbedingte Arbeitsplatzanpassungen rechtlich einfordern
Leider besteht kein rechtlicher Anspruch auf Arbeits- oder Arbeitsplatzanpassungen. Wenn Sie aber das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber oder Vorgesetzten (und evtl. einem Job Coach von Profil) suchen, kann man meistens eine akzeptable Lösung für alle Beteiligten finden.
Anlaufstellen für rechtliche und soziale Fragen
- Pro Infirmis – Rechts- und Sozialberatung
- Pro Mente Sana – Rechtliche und psychosoziale Beratung
- Inclusion Handicap – Rechtsberatung Sozialversicherungen
Offizielle Merkblätter
Offizielle Merkblätter der Invalidenversicherung mit Informationen über beispielsweise IV-Massnahmen oder Ergänzungsleistungen finden Sie hier: www.ahv-iv.ch/de/Merkblätter-Formulare/Merkblätter
Lesetipps
Hier finden Sie ein paar Lesetipps, falls Sie sich noch mehr mit dem Thema beschäftigen möchten.
- «Wenn die Psyche streikt – Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt» (Thomas Ihde-Scholl, 2015)
- «IV – Was steht mir zu» (Susanne Friedauer und Kaspar Gehrig, 2020)
- «Das grosse Bewerberhandbuch» (Christian Püttjer, Uwe Schnierda, 2019)
- «Inklusive Führung – So gelingt die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Unternehmen» (Silke Becker und Manfred Otto-Albrecht, 2019)
> Gratis Download (PDF)
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